Ende Januar 2012 veröffentlichte die EU Kommission ein geplantes Paket zur Neuregelung des Datenschutzes in Europa. Es umfasst einerseits einen Verordnungsentwurf, welcher das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlichen soll sowie einen Richtlinienentwurf für den nicht öffentlichen Bereich, der bei Polizei und Justiz die Einhaltung bestimmter Mindestvorgaben festlegen soll.
In ihrer 32 Seiten umfassenden Stellungnahme begrüßt die Artikel 29 Gruppe den Vorschlag der EU Kommission überwiegend. Der Entwurf sei grundsätzlich dazu geeignet die Rechte der Betroffenen zu stärken und Datenverarbeiter stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ebenso wird die Erweiterung und Harmonisierung der Befugnisse der Kontrollbehörden begrüßt. Hierdurch wird eine bessere Einhaltung der Rechtsvorschriften erwartet. Positiv wurde ebenfalls bewertet, dass der Verordnungsentwurf darauf abzielt, Datenverarbeitungen und Arbeitsmittel von vornherein rechtskonform zu implementieren. Hierzu dienen Instrumente wie regelmäßige Privacy Impact Assessments.
Jedoch äußerte die Arbeitsgruppe auch Kritik. Der positive Ansatzpunkt, Unternehmen in Europa nur noch einer zuständigen Aufsichtsbehörde zuzuordnen, die wiederum europaweit das Vorgehen koordiniert, sei verbesserungsbedürftig. Es fehle an Kriterien, wie der Hauptsitz von international tätigen Unternehmen und damit die zuständige Behörde zu bestimmen sei. Einige Bestimmungen müssten insgesamt klarer gefasst werden. Die Anforderungen, die die geplante Richtlinie für Polizei und Justiz aufstellt, hält die Gruppe für nicht ambitioniert genug und bedauert, dass kein einheitlicher, für alle Bereiche des Datenschutzes geltender, Entwurf vorgelegt wurde.
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