2B Advice
TEL: +49 (228) 926165100
FREE DOWNLOAD
Datenschutz in Deutschland

News und Artikel über das deutsche Datenschutzgesetz

Neueste Beiträge über Datenschutz in Deutschland

Die Europäische Kommission verabschiedet neue Angemessenheitsentscheidung Die Europäische Kommission verabschiedet neue Angemessenheitsentscheidung

Datenschutz: Die Europäische Kommission verabschiedet neue Angemessenheitsentscheidung für sichere Datenübertragung zwischen EU und USA

ODNI implementiert neue Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Executive Order 14086 ODNI implementiert neue Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Executive Order 14086

Die Angemessenheitsbeschluss und ihre Bedeutung für Unternehmen: ODNI implementiert neue Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Executive Order 14086.

Neues Datenschutzgesetz in Oregon Neues Datenschutzgesetz in Oregon

Am 22. Juni wurde SB 619, das Oregon Consumer Privacy Act (OCPA), von den Gesetzgebern in Salem verabschiedet.

Der Aktionsplan der französischen CNIL zur Regulierung von KI-Systemen Der Aktionsplan der französischen CNIL zur Regulierung von KI-Systemen

CNIL veröffentlicht Aktionsplan für datenschutzgerechte KI-Systeme angesichts der Entwicklung von generativen KIs wie ChatGPT.

Wiedereinführung des Datenschutzgesetzes in den USA Wiedereinführung des Datenschutzgesetzes in den USA

Der Online Privacy Act wurde erstmals im Jahr 2019 vorgestellt, aber der Gesetzentwurf ist bisher nicht verabschiedet worden.

Neue Einsatzmöglichkeiten Bei 2B Advice PrIME Neue Einsatzmöglichkeiten Bei 2B Advice PrIME

2B Advice PrIME freut sich, mehrere Updates für seine Datenschutzmanagement-Lösung bekannt zu geben.

Herzlichen Glückwunsch zum 20-jährigen Bestehen von 2B Advice! Herzlichen Glückwunsch zum 20-jährigen Bestehen von 2B Advice!

Heute markiert der 13. Januar 2003 den Tag an dem Marcus Belke und Hajo Bickenbach dieses großartige Unternehmen gegründet haben.

Sonderlieferung in die Ukraine Sonderlieferung in die Ukraine

Die Mitglieder des 2B Advice-Teams verbringen einen Nachmittag mit der Vorbereitung von Hilfspaketen, die über den kostenlosen DHL-Versand in die Ukraine gespendet werden.

Entwurf der Angemessenheitsentscheidung wurde veröffentlicht Entwurf der Angemessenheitsentscheidung wurde veröffentlicht

Die EU-Kommission hat den lang erwarteten Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung für Datenübermittlungen aus der EU in die USA veröffentlicht.

10. Konzernanwendertreffen von 2B Advice war ein voller Erfolg! 10. Konzernanwendertreffen von 2B Advice war ein voller Erfolg!

2B Advice erstmals seit drei Jahren wieder zu einem persönlichen Konzernanwendertreffen der Datenschutzmanagementlösung 2B Advice PrIME ein.

Neue EuroPriSe-Experten Neue EuroPriSe-Experten

2B Advice freut sich bekannt geben zu können, dass 15 erfahrene juristische und technische Datenschutzexperten kürzlich als EuroPriSe-Experten zugelassen wurden.

Datenschutz für Kinder Datenschutz für Kinder

Kalifornien schützt die Online-Daten von Kindern vor der Ausbeutung durch Unternehmen mit dem California Age-Appropriate Design Code Act und einer dedizierten Datenschutzfolgeabschätzung (PIA).

Aktuelle Social-Media-Beiträge

2B Advice
@2BAdvice

2B Advice Retweeted- @privacypros Twitter wird von der FTC wegen angeblich missbräuchlicher Nutzung von Nutzerdaten untersucht, was zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 bis 250 Millionen Dollar führen könnte https://bloomberg.com/news/articles/2020-08-03/twitter-under-ftc-investigation-for-alleged-misuse-of-user-data via @technology

https://twitter.com/2BAdvice
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf NACHRICHT oder 0228 / 926165 -100

Blog-Kategorien

Ursprung des Datenschutzgesetzes

Der Ursprung des Datenschutzgesetzes entspringt Datenschutz in Deutschland in 1970.

Mit zunehmender Praxis der Datenverarbeitung und -nutzung von Computern in der Unternehmenswelt nahm das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) a.F. (alte Fassung), Gestalt an, um die Offenlegung personenbezogener Daten zu regeln, die manuell oder digital in der IT verarbeitet oder gespeichert werden.

Im Mai, 2018 wurde das BDSG nach 40 Jahren von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst. Bei der Datenschutzgrundverordnung handelt es sich um ein europäisches Gesetz, welches in den sog. Öffnungsklauseln die Anwendbarkeit von nationalen Vorschriften erlaubt und diese ergänzend zu der DSGVO gelten. Die DSGVO besteht zum Schutz von Personen, deren personenbezogene Daten verwendet werden und gilt für alle Mitgliedsstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Ergänzt wird die DSGVO durch das BDSG n.F. (neue Fassung), welches diverse Vorgaben ergänzt und spezifiziert.

Im Fall von Normen-Kollisionen hat die DSGVO Vorrang gegenüber dem BDSG.

Die wichtigsten Neuerungen finden sich in den Straf- und Bußgeldvorschriften, der Stellung des Datenschutzbeauftragten, den Dokumentationspflichten, der Transparenz, der Auftragsverarbeitung (früher: Auftragsdatenverarbeitung) und dem Beschäftigten-Datenschutz in Deutschland. Darunter gehören z. B. strengere Vorschriften zur Einstellung eines Datenschutzbeauftragten, neue Bußgelder mit Höchststrafen bis zu EUR 20 mio., eine Definition von nicht-monetären Schäden (Immaterielle Schäden) die zu Schadensersatz oder Haftung führen können.

Das BDSG, als nationale Vorschrift, wird weiterhin lediglich als Datenschutz in Deutschland angewandt.

Die DSGVO verfolgt somit tendenziell einen risikobasierten Ansatz und soll die Daten der betroffenen Personen in ausreichender Weise schützen.

Die betroffenen Personen sollen nach der gegenwärtigen Rechtslage „Herr" ihrer eigenen Daten sein. Dieser Grundgedanke leitet sich in Deutschland aus dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung ab (Art. 2 Abs. 1 i. V.m. Art. 1 GG).

Dies ist das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen zu können.
In dem Bundesdatenschutzgesetz ist zudem der Datenschutzbeauftragte geregelt, welcher der verantwortlichen Stelle zu Fragen im Bereich des Datenschutzes beratend zur Seite steht. Dieser ist der Geschäftsleitung unmittelbar zu unterstellen und in der Ausübung seiner Tätigkeit völlig weisungsfrei. Zwar hat er keine Weisungsbefugnis, sondern spricht vielmehr Empfehlungen aus. Es obliegt der Geschäftsleitung, den Empfehlungen zu folgen oder nicht. Auf europäischer Ebene ist ein angestellter Datenschutzbeauftragter zur Pflicht ernannt worden. Der Firma bleibt die Wahl, ob ein externer oder ein interner Datenschutzbeauftragter eingestellt wird, solange derjenige bestimmte Fachkunde im Bereich des Datenschutzrechts und der IT-Sicherheit mitbringen kann, sich an den Maßnahmen des Unternehmens orientiert und aktiv Datenschutz-Einwilligung und Klarstellung evaluiert und kontrolliert.

Im Fall eines datenschutzrechtlichen Verstoßes können Bußgelder bzw. Sanktionen folgen. Ferner haben Betroffene das Recht immaterielle Schadensersatzansprüche bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.

Verstöße von Datenschutz in Deutschland sind durch die jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden sanktionsfähig. Diese richten sich nach der DSGVO und können bei kleineren Verstößen 10 Mio. € oder 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes oder bei größeren Verstößen 20 Mio. € oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen.

Als Beispiel könnte man hier die Strafe in Höhe von ca. 10 Mio. € gegen den Telekommunikationsdienstleister 1 & 1 nennen, welche nach Auffassung der Bundesdatenschutzbehörde, „keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen“ zum Schutz der Kundendaten ergriffen hatten.

Die 2B Advice kann Sie im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen vollumfänglich unterstützen. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen!

Haben Sie Fragen an uns?

KONTAKT

2B Advice GmbH
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227 Bonn

Tel: +49 (228) 926 165-100
Email: info@2b-advice.com

Bitte geben Sie das folgende CAPTCHA ein, um Missbrauch zu verhinden:

Ein anderes Bild
Danke, dass Sie uns kontaktiert haben!