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NYPD entwickelt neues Überwachungssystem

3.000 Überwachungskameras in New York

von R. Olschewski

Microsoft und NYPD haben gemeinsam ein neues elektronisches System zur Verbrechensbekämpfung entwickelt und in Betrieb genommen.

Dieses System verknüpft 3.000 Überwachungskameras in Lower Manhattan u.a. mit Polizeidatenbanken, Straßenkarten, Verbrechensregistern sowie dem 911 Notruf und soll die Voraussetzungen schaffen, um in Echtzeit Verbrechen zu verfolgen und Täter präventiv abschrecken.

So werden beispielsweise verdächtige KfZ-Kennzeichen identifiziert und verfolgt. Die Routen von Fahrzeugen sollen laut Presserveröffentlichungen über einen Zeitraum von Wochen und Monaten getrackt werden. Sensoren für radioaktive Stoffe können Alarm auslösen und sollen der Terrorismusbekämpfung dienen. Bei dem Projekt brachte Microsoft die elektronische Expertise und das NYPD die Erfahrungen in der Verbrechensbekämpfung ein.

Das System mit dem Namen Domain Awareness System, welches nach europäischem Verständnis einige Datenschutzfragen aufwerfen dürfte, wurde im Rahmen einer Public-Private-Partnership entwickelt und soll auch an andere Städte verkauft werden. 30 % der zukünftigen Einnahmen werden dann an die Stadt New York zurückfließen.

Das System wurde teilweise mit Mitteln aus der Terrorismusbekämpfung finanziert und soll der Stadt New York helfen, die im Rahmen der Nulltoleranzstrategie niedrige Verbrechensrate weiter zu senken. In der Region New York leben immerhin fast 19 Millionen Einwohner und New York City ist mit 8,2 Millionen eine der größten Städte der Welt.

Selbst wenn Überwachungskameras zwischenzeitlich auch zum bundesdeutschen Stadtbild gehören, wird eine Vernetzung mit behördlichen Straf- und Ermittlungsakten wohl in absehbarer Zeit in Deutschland nicht stattfinden. Bundesdeutsche Unternehmen sollten daher beim Einsatz von Überwachungstechnik prüfen, inwieweit eine Vorabkontrolle gem. § 6b BDSG notwendig ist. Bei der notwendigen Dokumentation der Prüfungsverfahren, den Bestimmungen zur Zugriffskontrolle und den Übermittlungsbefugnissen an Polizei und Strafverfolgungsbehörden ist in der Regel qualifizierte Beratung erforderlich.

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