Verstehen Sie Ihre Risiken
2B Advice DSFA bietet eine Folgenabschätzung für eine Organisation, Produkte, internationale Datenübertragungen oder neue Technologien, um Risiken für die Einhaltung des Datenschutzes innerhalb der Organisation zu ermitteln und zu mindern.
Zufriedenheit garantiert
Wir werden Sie nicht enttäuschen
100%
Anpassbar
1,000
Erfolgreiche Projekte
35
Länder abgedeckt
Ihre Bedürfnisse gelöst
… anstatt nur ein Stück Software
450
Datenschutzbeauftragte
IT-Sicherheit
Nicht nur Datenschutz
26,000
Verarbeitungstätigkeiten
Einzigartiges Know-how
Wir begleiten Sie von A bis Z
45,000
Absolvierte Schulungen
20
Jahre im Geschäft
Seit 2003
Wir gehören zu den Anbietern mit der längsten Erfahrung am Markt.
Internationales Team
Unsere Datenschutz-Expertise ist länderübergreifend und wir arbeiten international.
Gartner
2B Advice wurde in vier verschiedenen Gartner 2022 Hype Cycle als Sample Vendor für ‘Privacy Impact Assessment’ benannt;Cyber Risk Management, Data Security, Privacy, Legal and Compliance Technologies
Top 5% Arbeitgeber
Erhielt die prestigeträchtige Auszeichnung von kununu, einer der führenden europäischen Plattformen für Arbeitgeberbewertungen.
ISO-19011
Gold Member
IAPP-Unternehmensmitglied in Gold
ISO-zertifiziert
2B Advice ist ISO/IEC 27001:2017 zertifiziert
CIPP
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutz-Grundverordnung und andere Datenschutzvorschriften verpflichten Unternehmen zur Durchführung einer Folgenabschätzung, um die Risiken ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten zu bewerten.
Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen gefährdet ist und wie Sie das Problem lösen können.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung Organisation hilft Ihnen, Risiken für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen zu erkennen und zu minimieren.
Die Umstellung auf die Cloud kann eine Herausforderung sein. Sie möchten den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer Migration ziehen, aber auch sicherstellen, dass Sie Ihre Daten nicht gefährden.
Was sind die Risiken der Migration? Wie kann ich sie abmildern?
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment, PIA) ist ein Instrument, das Ihnen hilft, Risiken vor, während und nach Ihrer Cloud-Migration zu erkennen und zu bewältigen.
Datenschutz ist ein immer wichtigeres Thema, und dabei geht es nicht nur um den Schutz der Privatsphäre.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist ein Mechanismus zur Bewertung der Datenschutzrisiken bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU, um Organisationen bei der Entscheidung zu helfen, ob sie die zusätzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen müssen.
Wir bieten einen DPIA-Service an, der Ihnen hilft, Ihre Pflichten zu verstehen und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Prozess, der die Risiken und Chancen der Datenverarbeitung bewertet.
Die Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung kann riskant sein, vor allem, wenn dabei personenbezogene Daten erhoben werden.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung hilft Ihnen, die Risiken und Chancen zu verstehen, bevor Sie Ihr Produkt auf den Markt bringen, und gleichzeitig die Compliance-Verpflichtungen Ihres Unternehmens zu erfüllen.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist ein Instrument zur Identifizierung und Abschwächung von Risiken für personenbezogene Daten. Sie untersucht die Verarbeitung personenbezogener Daten, identifiziert die Risiken für die verarbeiteten Personen und prüft, wie diese Risiken gemindert werden können. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte durchgeführt werden, bevor eine neue Verarbeitung stattfindet oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Verarbeitung vorgenommen werden.
Nein, in der DSGVO sind keine Vorlagen vorgesehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnitten sein.
Die benötigte Zeit hängt vom Umfang und der Komplexität der Datenverarbeitungstätigkeiten und dem Fluss personenbezogener Daten in Ihrer Organisation ab.
Der Zweck einer DSFA besteht darin, Organisationen dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen bei der Einführung neuer Technologien und Systeme zu treffen, indem sie ihnen einen Überblick über die potenziellen Risiken verschafft. Sobald eine Organisation diese Risiken versteht, kann sie Schritte unternehmen, um zusätzliche Kontrollen oder Schutzmaßnahmen zu implementieren, um die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Menschen zu verringern. Organisationen können die DSFA-Dokumentation auch als Nachweis für die Einhaltung von Vorschriften wie der Allgemeinen Datenschutzverordnung verwenden.
Ziel einer PIA ist es, das Risiko von Schäden durch Projekte, Programme, Strategien und Technologien zu minimieren, indem die folgenden Schritte durchlaufen werden:
Von der Datenschutz-Folgenabschätzung werden Personen betroffen sein, die mit dem Projekt in Verbindung stehen. Dazu können Kunden, Kollegen, Partner und andere gehören. Der Erfolg des Projekts hängt von der Akzeptanz all dieser Personen ab. Sie müssen dem Projekt zustimmen oder davon profitieren.
Wenn Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung für ein Projekt erstellen, benötigen Sie alle relevanten Informationen über das Projekt. Dazu gehören zum Beispiel
Gemäß Artikel 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt, vor Beginn der Verarbeitung einer Bewertung der Auswirkungen unterzogen werden, die solche Verarbeitungsvorgänge auf den Schutz personenbezogener Daten haben können.
Diese Bewertung wird als Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bezeichnet. Es liegt allein in der Verantwortung Ihrer Organisation, eine DSFA durchzuführen. Szenarien, in denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss, sind solche, in denen neue Technologien eingesetzt werden, in denen große Datenmengen oder/und besondere Datenkategorien verarbeitet werden oder in denen es um Überwachung und Profilerstellung geht.
Gegebenenfalls ist der Ort einer Verarbeitung ausschlaggebend dafür, ob die DSFA gemäß den Black lists /White lists der lokalen Datenschutzaufsichtsbehörde durchgeführt werden muss oder nicht.
Eine DSFA sollte vor Beginn der Verarbeitung oder in der Entwurfsphase einer neuen Technologie und danach in regelmäßigen Abständen (Audit) durchgeführt werden.
Vielen Verantwortlichen in Unternehmen ist noch immer nicht klar, dass sie im Rahmen der DSGVO regelmäßig dazu verpflichtet sind eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchzuführen.
Kaum einer weiß jedoch, wann eine DSFA fällig ist oder worauf es bei einer DSFA ankommt.
Muss eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden?
Wenn Sie dazu verpflichtet sind eine DSFA durchzuführen, dann sollte Folgendes beachtet werden.
Nachdem Sie die DSFA abgeschlossen haben und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen haben, sollte deren Wirksamkeit durch eine jährliche Überprüfung bestätigt werden. Hierzu bietet sich ein jährliches Audit an, bei dem die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen überprüft wird.
Bedenken Sie, dass bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen der zugrundeliegenden Verarbeitung gegebenenfalls eine neue DSFA durchgeführt werden muss.
Sollten Sie Hilfestellung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung benötigen oder möchten Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung gleich auslagern, dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir unterstützen unsere Mandanten regelmäßig bei der Durchführung einer DSFA gemäß Artikel 35 DSGVO und §67 BDSG.
Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob wir Sie auf Grundlage eines Mandats als externer Datenschutzbeauftragter begleiten oder im Rahmen eines speziellen Projektes zur DSFA beraten und unterstützen.
Datenschutz: Die Europäische Kommission verabschiedet neue Angemessenheitsentscheidung für sichere Datenübertragung zwischen EU und USA
Die Angemessenheitsbeschluss und ihre Bedeutung für Unternehmen: ODNI implementiert neue Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Executive Order 14086.
Am 22. Juni wurde SB 619, das Oregon Consumer Privacy Act (OCPA), von den Gesetzgebern in Salem verabschiedet.
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