Hinweise zum Datentransfer in Drittländer
Zufriedenheit garantiert
Wir werden Sie nicht enttäuschen
100%
Anpassbar
1,000
Erfolgreiche Projekte
35
Länder abgedeckt
Ihre Bedürfnisse gelöst
… anstatt nur ein Stück Software
450
Datenschutzbeauftragte
IT-Sicherheit
Nicht nur Datenschutz
26,000
Verarbeitungstätigkeiten
Einzigartiges Know-how
Wir begleiten Sie von A bis Z
45,000
Absolvierte Schulungen
20
Jahre im Geschäft
Zu wissen, welche Länder unter die DSGVO-Vorschriften fallen und welche Länder als Drittländer gelten, welche Daten übertragen werden können und wie sie übertragen werden, sind wichtige Aspekte, die bei der Datenübertragung zu berücksichtigen sind. Ganz zu schweigen von der Zeit und den Ressourcen, die mit der Erstellung von SCCs und deren Implementierung für alle Ihre globalen Anbieter, Kunden und Partner verbunden sind. Unsere Datenexperten helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung von Fragen zur DSGVO oder zu Datenübertragungen in Drittländer und erstellen in Ihrem Namen eine Datenübertragungsfolgenabschätzung (DTIA), damit Sie bestens vorbereitet sind. Ganz gleich, ob Sie ein bestehender Kunde sind, der Unterstützung sucht, oder ein neues Unternehmen, das sich besser aufstellen möchte – wir haben ahaben die richtigen Lösungen und Tools für Sie. Verschaffen Sie sich ein Stück Seelenfrieden mit garantierter Rechtskonformität – nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserem Team auf!
Was Sie über die GDPR wissen müssen: Wussten Sie, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch für Datenübermittlungen in Drittländer gilt?
Wenn Ihr Unternehmen Daten aus Drittländern außerhalb der EWR-/Efta-Länder übermittelt, besteht die Gefahr eines Verstoßes, der zu Geldstrafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro führen kann, je nachdem, welcher Betrag höher ist!
Wenden Sie sich an unser Team, und wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Standardvertragsklauseln (SCC), die es Ihnen ermöglichen, weiterhin Daten aus Drittländern außerhalb der EWR-/Efta-Länder zu übermitteln. Wir bieten kosteneffiziente, zeitnahe und rechtskonforme Rechtsberatung bei der Einführung von SCC für Datenübermittlungen in Drittländer.
Seit 2003
Wir gehören zu den Anbietern mit der längsten Erfahrung am Markt.
Internationales Team
Unsere Datenschutz-Expertise ist länderübergreifend und wir arbeiten international.
Gartner
2B Advice wurde in vier verschiedenen Gartner 2022 Hype Cycle als Sample Vendor für ‘Privacy Impact Assessment’ benannt;Cyber Risk Management, Data Security, Privacy, Legal and Compliance Technologies
Top 5% Arbeitgeber
Erhielt die prestigeträchtige Auszeichnung von kununu, einer der führenden europäischen Plattformen für Arbeitgeberbewertungen.
ISO-19011
Gold Member
IAPP-Unternehmensmitglied in Gold
ISO-zertifiziert
2B Advice ist ISO/IEC 27001:2017 zertifiziert
CIPP
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Mit dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde das Privacy Shield (Selbstzertifizierung US-amerikanischer Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes und damit Grundlage für einen legalen Datentransfer von Europa in die USA) für ungültig erklärt.
Unternehmen, die Daten grenzüberschreitend übermitteln, müssen daher andere Rechtsgrundlagen für ihre Datenübermittlung finden, z. B. Standardvertragsklauseln (SCC), um der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu genügen. Dies gilt für jede Datenübermittlung in ein Drittland.
Gemäß DSGVO (Artikel 44-50) können Vertragsklauseln, die angemessene Datenschutzgarantien gewährleisten, als Grundlage für Datenübermittlungen aus der EU in Drittländer herangezogen werden. Dazu gehört eine neue Form von Standardvertragsklauseln (SCC), die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden und bis Dezember 2022 abgeschlossen werden müssen.
Oftmals sind die SCC für Ihr spezielles Geschäft nicht ausreichend. In diesen Fällen ist Ihr Unternehmen dafür verantwortlich, mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen, ob die Garantien der SCC im Zielland tatsächlich aufrechterhalten werden. Die Daten-übermittlung sollte von Fall zu Fall mittels einer Data-Transfer-Folgenabschätzung bewertet werden.
Eine Data-Transfer-Folgenabschätzung ist der Datenschutz-Folgenabschätzung sehr ähnlich. Das Team von 2B Advice führt ein Audit durch und bereitet Folgendes vor:
Eine Data-Transfer-Folgenabschätzung für die Übermittlung in Drittländer bietet mehr, als nur die Möglichkeit, weiterhin Daten zwischen Ländern auszutauschen.
Die Durchführung einer Data-Transfer-Folgenabschätzung ermöglicht es Unternehmen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, wo sie eine größere oder geringere Anzahl von Geschäftsaktivitäten durchführen möchten. Das Verständnis der möglichen Risiken, die die Übertragung von Daten an einen bestimmten Standort mit sich bringt, ermöglicht eine genauere und sicherere Planung von Investitionen.
CNIL veröffentlicht Aktionsplan für datenschutzgerechte KI-Systeme angesichts der Entwicklung von generativen KIs wie ChatGPT.
Der Online Privacy Act wurde erstmals im Jahr 2019 vorgestellt, aber der Gesetzentwurf ist bisher nicht verabschiedet worden.
2B Advice PrIME freut sich, mehrere Updates für seine Datenschutzmanagement-Lösung bekannt zu geben.
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