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2B Ratschläge zum Datenschutz FAQ März 2020.
Die aktuelle Situation zwingt Regierungen und Unternehmen zu schnellen und weitreichenden Entscheidungen. Aufgrund dieser rasanten Entwicklung wollen wir Sie erneut über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz auf dem Laufenden halten, damit Sie als Arbeitgeber auftretende Fragen mit datenschutzrechtlichen Implikationen ohne unnötige Zeitverzögerung beantworten können.
Inzwischen hat sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zur Frage der Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang geäußert. Wir haben eine ausführliche FAQ zu diesem Thema mit aktuellen Informationen vorbereitet.
Zusätzlich zu der rechtlichen Lage in Deutschland haben wir das bisherige FAQ um allgemeine Informationen zur Lage in Italien, Großbritannien und Frankreich ergänzt.
Aufgrund der uns derzeit vorliegenden Informationen ist die rechtliche Lage in Deutschland in dieser Sache mit der in den Vereinigten Staaten vergleichbar. Unsere Anmerkungen diesbezüglich sollten daher für Auskunfts- und Informationspflichten und -möglichkeiten entsprechend gelten.
Unsere Software wurde nach deutschen Datenschutzrichtlinien entwickelt.

Wir gehören zu den Anbietern mit der längsten Erfahrung am Markt.

Unsere Datenschutz-Expertise ist länderübergreifend und wir arbeiten international.

2B Advice ist ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert

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