Dienstleistung: Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen
2B Advice stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt seit dem 25. Mai 2018 vor, dass Unternehmen in der EU, die Personen überwachen, sensible Daten verarbeiten oder mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen müssen. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist auch in den USA mit zahlreichen neuen Datenschutzgesetzen von wachsendem Interesse.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wirkt darauf hin, dass die verantwortliche Stelle die DS-GVO und andere geltende Datenschutz-Gesetze einhält. Der DSB stellt sicher, dass eine Organisation die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder sonstiger Betroffener unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die DS-GVO verlangt, dass ein Datenschutzbeauftragter unabhängig und weisungsfrei agiert. Aufgrund dieser Tatsache und dem Mangel an qualifizierten Datenschutzexperten, entscheiden sich viele Unternehmen dafür, die Rolle des Datenschutzbeauftragten an externe Spezialisten wie 2B Advice auszulagern.
Über die Einhaltung gültiger Datenschutzgesetze hinaus kann ein externer Datenschutzbeauftragter von großem Vorteil für Ihr Unternehmen sein – so in anderen Regionen der Welt, in denen Staaten und Länder sich Datenschutzgesetze geben. Ein Datenschutzbeauftragter schützt Ihr Unternehmen vor Datenschutzverstößen, trägt dazu bei, eine Datenschutzkultur zu etablieren, die als Wettbewerbsvorteil dient und ist ein wertvoller Ansprechpartner für Ihre Fachabteilungen, um Wachstum zu ermöglichen.
Welche Aufgabe übernimmt ein von 2B Advice gestellter externer Datenschutzbeauftragter?
Als Datenschutzbeauftragter wird 2B Advice – sobald es den benötigten Zugang zu der verantwortlichen Stelle, dem Management, relevanten Unterlagen, Systemen und Mitarbeitern hat – ermitteln, was der Verantwortliche tun müsste, um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. 2B Advice wird entsprechende Empfehlungen aussprechen und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen überwachen. Wir folgen keinem „Schema F“, sondern leiten individuelle Handlungsempfehlungen aus dem vorhandenen Ist-Zustand ab. Wir arbeiten keine 08/15-Checklisten ab, wir übernehmen die ganzheitliche Verantwortung für das vereinbarte Ziel.
Gut organisiert und inhaltlich anspruchsvoll: So soll Datenschutz sein!
Dr. Anja Meyer, INTERSEROH Dienstleistungs GmbHDie Vereinheitlichung von Datenschutzprozessen im Konzern ist eine große Herausforderung. 2b Advice hat uns sehr geholfen, unsere Anforderungen umzusetzen.
Dr. Barbara Kirchberg-Lennartz, Lufthansa AG2B Advice hat uns perfekt durch die Untiefen gelotst, die sich aus der DGSVO für die Aufgaben im Bereich Marketing ergeben.
Michael Makowski, Cosmo ConsultDie professionelle Beratung von 2B Advice hat uns sehr geholfen in kurzer Zeit eine durchdachte und effektive Datenschutzorganisation zu implementieren.
Nina Vanschoenwinkel, Datenschutzkoordinatorin CONCETO Business Integration GmbH

2B Advice ist ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert


Initiative Mittelstand Auszeichnung für 2B Advice PrIME Innovationspreis-IT


2B Advice ist als Entwickler offizieller Microsoft Partner in der Kategorie “Gold”


EuroPriSe Juristische/Technische Experten
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Wie ein Datenschutzbeauftragter die Compliance unterstützt
Unsere externen Datenschutzdienstleistungen umfassen die Ersterfassung und eine fortlaufende Betreuung Ihres Unternehmens. Der externe Datenschutzbeauftragte stellt in Zusammenarbeit mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Hierzu gehören:
- Bewertung der Datenschutzrisiken und Information der Verantwortlichen
- Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung der Datenschutzbestimmungen
- Falls erforderlich, Aufbau einer Datenschutzorganisation
- Abbildung notwendiger Datenschutzprozesse in einer Datenschutzmanagementsoftware wie 2B Advice PrIME
- Gewährleistung, dass Verantwortliche und Betroffene über ihre Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes informiert und sensibilisiert werden
- Erstellung der Verarbeitungsübersicht für das Unternehmen
- Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutz Compliance
- Bearbeitung von Betroffenenanfragen oder Beschwerden
- Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern und Management
- Eintreten für Ihre Datenschutzbelange vor den Aufsichtsbehörden
- Beratung und Unterstützung, falls angefordert, bei der Durchführung und Überwachung einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DS-GVO
2003 gegründet, verfügt 2B Advice über vielfältige Erfahrungen in der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten. Die Experten von 2B Advice fungieren als externe Datenschutzbeauftragte in 410+ Unternehmen, einige davon mit mehr als 100 Tochtergesellschaften. Wir haben Datenschutzschulungen für über 5.000 Teilnehmer durchgeführt, darunter für 3.000 Datenschutzbeauftragte.
Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht in der Umsetzung des Datenschutzprogramms einer Organisation. In der EU ist ein Datenschutzbeauftragter dafür zuständig, die verantwortliche Stelle bei der Einhaltung der DSGVO und anderer anwendbarer Gesetze zu beraten. Der Datenschutzbeauftragte wirkt darauf hin, dass die Organisation die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstiger betroffener Personen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Multinationale Unternehmen haben oft mehr als einen Datenschutzbeauftragten im Einsatz. Sie ernennen spezifische Datenschutzbeauftragte, die mit den jeweiligen regionalen Nuancen des Datenschutzrechts vertraut sind und direkt mit den lokalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten.
Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, legt Artikel 37 der DSGVO drei Hauptszenarien fest, in denen die Bestellung eines DSB verpflichtend ist:
Die Datenverarbeitung wird von einer Behörde oder einer öffentlichen Stelle durchgeführt, oder
Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters besteht aus Verarbeitungsvorgängen, die eine regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen in großem Umfang erfordern, oder
Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters besteht in der Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO.
Unternehmen, die ausschließlich in den USA tätig sind, sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Trotzdem finden viele, dass es von Vorteil sei, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der ihr Datenschutzprogramm leitet. Das Modell für die Rollen und Verantwortlichkeiten eines DSB in den USA wurde weitgehend dem in der EU nachempfunden.
Wenn Sie ausschließlich in den USA tätig sind und keine Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen Sie die Ernennung eines DSB nicht bekannt geben.
Im Hinblick auf Kritik von Mitarbeitern, Kunden oder Betroffenen ist der Datenschutzbeauftragte zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber dem Verantwortlichen. Diese Anforderung kann wesentlich besser umgesetzt werden, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht Teil der Organisation des Verantwortlichen ist.
Unsere externen DSB-Services sind entsprechend dem Lebenszyklus der Datenschutz-Compliance in eine Ersterfassungs- und eine Betreuungsphase unterteilt. Der externe DSB stellt in Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde sicher, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Diese Aufgaben umfassen unter anderem:
- Die Bewertung von Datenschutz-Compliance-Risiken und deren Kommunikation an die Beteiligten
- Die Beratung des Unternehmens bei der Auslegung oder Anwendung der Datenschutzgesetze, Aussprechen von Empfehlungen
- Die Einrichtung einer internen Datenschutzorganisation, falls erforderlich
- Abbildung von Prozessen für das Datenschutzmanagement in einer Datenschutz-Compliance-Software, z. B. in 2B Advice PrIME
- Sicherstellen, dass Verantwortliche und Betroffene über ihre Datenschutzrechte, -pflichten und -verantwortlichkeiten informiert und entsprechend aufgeklärt werden
- Das Erstellen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Einrichtung
- Hinwirken auf die Einhaltung des Datenschutzes
- Die Bearbeitung von in- und externen Betroffenenanfragen oder Beschwerden
- Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde bei Fragen zur Datenverarbeitung
- Schärfung des Datenschutzbewusstseins von Mitarbeitern und Führungskräften durch entsprechende Schulungen
- Vertretung der datenschutzrechtlichen Belange des Unternehmens vor nationalen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden
- Beratung (auf Anforderung) in Bezug auf die Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO
Multinationale Unternehmen, die in Europa tätig sind, halten es für sinnvoll, für jedes Land einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Da solche Unternehmen oft mehr als einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, ernennen sie regionale Datenschutzbeauftragte, die mit den jeweiligen nationalen Nuancen des Datenschutzrechts vertraut sind und direkt mit den lokalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist auch in den USA von wachsendem Interesse, da dort neue Datenschutzgesetze erlassen wurden, die sich von der DSGVO unterscheiden.
2B Advice wurde 2003 gegründet und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Rolle des DSB. Die Experten von 2B Advice sind als externe Datenschutzbeauftragte für 148 Unternehmen tätig, einige mit über 100 Niederlassungen. Wir haben über 5.000 Menschen im Datenschutz ausgebildet, darunter 3.000 DSBs.
Wenn Sie mehr über das Consulting-Angebot und die externen DSB-Dienstleistungen von 2B Advice erfahren möchten, vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Vertrieb.
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten von 2B Advice sparen Sie Ihrem Unternehmen Zeit und Mühe. Unsere Expertise umfasst alle Bereiche des Datenschutzrechts. Seit 2003 sind wir bestellte Datenschutzbeauftragte in mehr als 250 Unternehmen bundesweit. Profitieren auch Sie von individueller Beratung und individuellen Lösungen!
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Wir dokumentieren die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verarbeitungen, Datentypen, Speicherfristen, Schutzmaßnahmen und Verantwortliche.
Verpflichtung der Mitarbeiter
Das BDSG und die DS-GVO verlangen die Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Wir übernehmen die Durchführung für Sie. Kostengünstig und garantiert rechtssicher!
Schulungen
Mitarbeitersensibilisierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wir analysieren Ihren Bedarf, entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept und setzen dieses um.
Der Auftraggeber bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer verantwortlich. Wir prüfen die Einhaltung durch ein Audit oder ein Vertragscontrolling.
Wir prüfen für Sie:
- Zulässigkeit der DV
- Automatisierte Einzelentscheidungen
- Videoüberwachung
- Vorabkontrolle
- Auskünfte an Betroffene und Aufsichtsbehörden
- Abrufverarbeitungen
Ihre Vorteile:
- Keine eigenen Ressourcen gebunden
- Keine Schulungskosten für eigene Mitarbeiter
- Kein besonderer Kündigungsschutz
- Kostengünstiges Expertenwissen
Warum 2B Advice?
- Exzellentes Know-how
- IT-Security-Kompetenz
- Individuelle Lösungen
- Regelmäßige Prüfungen
- International
- Über 100 Mandate
- Mehrfach ausgezeichnet
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